07.03.2004 | |||
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| das Programm:
... und hier das Programm |
Die Geschichte der Treffen...Von der breiten Öffentlichkeit unbeachtet, entwickelte sich eine eigene Customizing Szene rund um die Intruder von Suzuki.Das allererste Intrudertreffen wurde vom Intrudershop in Langenberg im Juni 1997 veranstaltet. Mit kleinem Campground auf einem Stoppelfeld und von Samstag bis Sonntag. (Leider habe ich keine Bilder von diesem Treffen gemacht ... ). In der Motorradpresse wurde aber auch schon das 1. deutsche Intrudertreffen auf Schloß Scherneck beworben. Viele Truderos, die in Langenberg waren, vereinbarten ein Wiedersehen im September. 1998 gab es im Sommer wieder ein Intrudertreffen in Langenberg... (auch hier leider keine Bilder) Mittlerweile kannte man sich schon und versprach sich, wieder auf Schloß Scherneck zum großen Treffen erneut zusammen zu kommen. 1999 hörte man leider aus Langenberg nichts mehr, so daß das große Treffen bei Augsburg zum Inbegriff der Intruderszene wurde. Eigentlich ist es schon kein rein "deutsches" Intrudertreffen mehr, sondern durch Gäste aus der Schweiz und des "Intruder Owners Club Belgium" zu dem europäischem Intruder-Ereignis geworden. 2000 gab es ebenfalls "nur" das große Treffen auf Schloß Scherneck. Wie jedes Jahr mit immer größerer Teilnehmerzahl. 2001 gab es wieder 2 Intrudertreffen! Zuerst ein neues Ende Mai. Veranstalter die VS Trude IG, Ort: in Winterberg (Sauerland). Ein kleines aber sehr feines Treffen! Und am ersten Septemberwochenende natürlich das 5. und somit Jubiläums-Intrudertreffen auf Schloß Scherneck. Zwar ohne neuen Besucherrekord, dafür aber mit wesentlich verbesserter Organisation, obwohl sich der Mitveranstalter der letzten Jahre, die Bavaria Funbiker von der Ausrichtung zurückgezogen hatten. Der verbleibende alleinige Veranstalter, der Intruder-Club Rehling mit vielen Helfern und Freunden schaffte eine Steigerung der bisherigen Treffen!!! | |
Pressebericht über die Intruderszene ACHTUNG! Wichtiger Hinweis zu den Bildern: Aus gegebenem Anlaß weise ich hiermit auf folgendes hin: Gemäß §23 des Kunsturheberrechtsgesetzes – KUG, verliert jeder Teilnehmer oder Besucher einer öffentlichen Veranstaltung das ihm sonst zustehende Recht am eigenen Bild gemäß §22 KUG. §22 besagt, daß Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. §23 schränkt dieses Recht insofern ein, in dem es dort heißt: - Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. - Alle von mir veröffentlichen Fotos wurden auf solchen öffentlichen Veranstaltungen gemacht. Eine öffentliche Veranstaltung ist, wenn Werbung oder Veranstaltungshinweise dafür auf der Straße und/oder in Medien stattfand. Gemäß §94 des Urheberrechtsgesetzes, hat der Filmhersteller das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung oder Funksendung zu benutzen. - Dieses gilt auch für das Internet. ( Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität! ) [Neuigkeiten] [Termine] [Partner] [Kontaktadressen] [Landkarten] [Links] [Humor] [Seitenübersicht] [über mich] [Gästebuch] [Forum] [Berichte] [1.Treffen] [2.Treffen] [3.Treffen] [4.Treffen] [5.Treffen] [6.Treffen] [7.Treffen] [Home] [1. Bilder] [2. Bilder] [3. Bilder] [4. Bilder] [5. Bilder] [6. Bilder] [7. Bilder] |